Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird voraussichtlich das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, „Heizungsgesetz“) abgelöst und der Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe im Wärmemarkt schrittweise erhöht. Zentrale Detailvorgaben wie die pauschale 65‑%‑Vorgabe und bestimmte Betriebsverbote entfallen in dieser Form; stattdessen greifen eine Grüngasquote ab 2028 (bis zu 1 %, bilanziell erfüllbar) und die „Bio‑Treppe“ ab 2029 (wachsende Bio‑Anteile bei neu eingebauten Gas-/Ölheizungen). Biomethan ist dabei ein naheliegender, marktreifer Baustein – und wir unterstützen Stadtwerke bei Beschaffung, Bilanzierung und Nachweisführung.
Im alten GEG stand vor allem die Anforderung an die Heizungsanlage im Vordergrund – mit umfangreichen Detailregelungen und der pauschalen Vorgabe, mind. 65‑% erneuerbare Energien in der Wärmeversorgung einzusetzen. Das GModG setzt stärker auf Technologieoffenheit und steuert die Dekarbonisierung im Wärmemarkt unter anderem über wachsende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe: über die Bio‑Treppe (ab 2029) und eine Grüngasquote, die bei den Inverkehrbringern ansetzt und bilanziell erfüllt werden kann.
Ein wesentlicher Unterschied im GModG ist, dass die Grüngasquote nicht beim einzelnen Verbraucher „am Heizkeller“ ansetzt, sondern bei den Inverkehrbringern von Gas und Heizöl. Für Stadtwerke bedeutet das: Das Thema wird weniger eine reine Technikfrage beim Endkunden, sondern auch eine Frage von Beschaffung, Bilanzierung und Nachweisen – weil die Quote bilanziell erfüllbar sein soll.
Ab 2029 werden, für neue Gas-/Ölheizungen, Tarife mit Bio‑Anteil benötigt, weil die Bio‑Treppe einen stufenweise steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vorschreibt. (Start: mind. 10 %)
Biomethan hat mit 96–99% Methan Erdgasqualität, ist netzkompatibel und eignet sich als Baustein für kommunale Wärmenetze sowie den Betrieb von KWK‑Anlagen – ohne technische Anpassungen und mit klarer CO₂ Bilanz.
Lieferung in verschiedenen Qualitäten – abgestimmt auf Zertifizierung/Anforderungen von Kommune, Anlage oder Anwendung; für den klimafreundlichen Brennstoffanteil entfällt der CO₂‑Preis.
Für den Wärmemarkt/Wärmenetze bieten wir Biomethan in klar definierten Qualitätsstufen an – typischerweise „GEG“ sowie (falls relevant) „EWärmeG BaWü“; zusätzlich können je nach Bedarf auch EEG‑Qualitäten (z. B. 2009/2012/2014/2017/2021) angefragt werden.
Die passende Qualität richtet sich danach, welche Zertifizierungs-/Nachweisanforderungen Ihre Kommune bzw. Anlage erfüllen muss; die Nachweisführung erfolgt je nach Verwendungszweck über dena bzw. Nabisy.
Das ist von der jeweiligen Vertragskonstellation abhängig. Da das GModG neu ist, erfordert die Umsetzung aktuell noch Klärungen – wir tun alles, um die Vorgaben zeitnah rechtssicher in passende Vertragslösungen zu überführen.
Setzen Sie sich für eine Prüfung mit Ihrem Sales Manager in Verbindung.
Als Übergabe-/Abwicklungsmodelle sind Kundenbilanzkreis, Subbilanzkreis (SubBK) und frei Werk möglich. Wir empfehlen SubBK, weil die Übergabe über Subbilanzkonten der Uniper (mit Uniper als Bilanzkreisverantwortlichem) eine klare Allokations- und Abwicklungslogik schafft.
Stand der Information: 13. Mai 2026
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Wir sind Ihr Partner für Biomethan: Uniper steht für maßgeschneiderte Versorgungslösungen und eine zuverlässige Energieversorgung. Dabei begleiten wir Energieversorger von der Planung bis zur Umsetzung – partnerschaftlich und verlässlich.
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