Bio-Treppe und Grüngasquote

Wie Stadt­wer­ke sich mit Bio­me­than zukunfts­si­cher auf­stel­len

Mit dem Gebäu­de­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz (GModG) wird vor­aus­sicht­lich das bis­he­ri­ge Gebäu­de­en­er­gie­ge­setz (GEG, „Hei­zungs­ge­setz“) abge­löst und der Ein­satz kli­ma­freund­li­cher Brenn­stof­fe im Wär­me­markt schritt­wei­se erhöht. Zen­tra­le Detail­vor­ga­ben wie die pau­scha­le 65‑%‑Vorgabe und bestimm­te Betriebs­ver­bo­te ent­fal­len in die­ser Form; statt­des­sen grei­fen eine Grün­gas­quo­te ab 2028 (bis zu 1 %, bilan­zi­ell erfüll­bar) und die „Bio‑Treppe“ ab 2029 (wach­sen­de Bio‑Anteile bei neu ein­ge­bau­ten Gas-/Öl­hei­zun­gen). Bio­me­than ist dabei ein nahe­lie­gen­der, markt­rei­fer Bau­stein – und wir unter­stüt­zen Stadt­wer­ke bei Beschaf­fung, Bilan­zie­rung und Nach­weis­füh­rung.

Handlungsdruck könnte wachsen – neue Anforderungen im Wärmemarkt

Was ändert sich im Vergleich zum bisherigen GEG, wenn das GModG wie im Kabinettsbeschluss formuliert, gilt?

Im alten GEG stand vor allem die Anfor­de­rung an die Hei­zungs­an­la­ge im Vor­der­grund – mit umfang­rei­chen Detail­re­ge­lun­gen und der pau­scha­len Vor­ga­be, mind. 65‑% erneu­er­ba­re Ener­gien in der Wär­me­ver­sor­gung ein­zu­set­zen. Das GModG setzt stär­ker auf Tech­no­lo­gie­of­fen­heit und steu­ert die Dekar­bo­ni­sie­rung im Wär­me­markt unter ande­rem über wach­sen­de Antei­le kli­ma­freund­li­cher Brenn­stof­fe: über die Bio‑Treppe (ab 2029) und eine Grün­gas­quo­te, die bei den Inver­kehr­brin­gern ansetzt und bilan­zi­ell erfüllt wer­den kann.

Die Verantwortung würde sich teilweise in die Lieferkette verschieben.

Ein wesent­li­cher Unter­schied im GModG ist, dass die Grün­gas­quo­te nicht beim ein­zel­nen Ver­brau­cher „am Heiz­kel­ler“ ansetzt, son­dern bei den Inver­kehr­brin­gern von Gas und Heiz­öl. Für Stadt­wer­ke bedeu­tet das: Das The­ma wird weni­ger eine rei­ne Tech­nik­fra­ge beim End­kun­den, son­dern auch eine Fra­ge von Beschaf­fung, Bilan­zie­rung und Nach­wei­sen – weil die Quo­te bilan­zi­ell erfüll­bar sein soll.

Grüngasquote (GGQ)

Ab 2028 müs­sen Inver­kehr­brin­ger bis zu 1% grü­ne Gas­an­tei­le bilan­zi­ell nach­wei­sen; die Quo­te zählt auf die Bio‑Treppe.

Bio-Treppe

Ab 2029 wer­den, für neue Gas-/Öl­hei­zun­gen, Tari­fe mit Bio‑Anteil benö­tigt, weil die Bio‑Treppe einen stu­fen­wei­se stei­gen­den Anteil kli­ma­freund­li­cher Brenn­stof­fe vor­schreibt. (Start: mind. 10 %)

Warum Biomethan?

Mit Bio­me­than von Uniper pro­fi­tie­ren Sie von einer fle­xi­blen und kurz­fris­ti­gen Beschaf­fung – wir arbei­ten dar­an, dass Sie Ihre Grün­gas­quo­te ein­fach und effi­zi­ent erfül­len. Die bilan­zi­el­len Zuord­nun­gen erfol­gen trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar, wäh­rend audit­fä­hi­ge Nach­wei­se für Ihre Zer­ti­fi­zie­run­gen bereit­ge­stellt wer­den. Damit sichern Sie nicht nur Ihre regu­la­to­ri­sche Com­pli­ance, son­dern erhal­ten auch vol­le Unter­stüt­zung für eine rei­bungs­lo­se Umset­zung im Tages­ge­schäft.

Erdgasqualität fürs Wärmenetz

Bio­me­than hat mit 96–99% Methan Erd­gas­qua­li­tät, ist netz­kom­pa­ti­bel und eig­net sich als Bau­stein für kom­mu­na­le Wär­me­net­ze sowie den Betrieb von KWK‑Anlagen – ohne tech­ni­sche Anpas­sun­gen und mit kla­rer CO₂ Bilanz.

Auditfähigkeit und Zertifizierung

Zer­ti­fi­zie­run­gen (u. a. SURE‑EU/REDcert‑EU) sichern die Rück­ver­folg­bar­keit in der Lie­fer­ket­te – und wir unter­stüt­zen Stadt­wer­ke bei Bilan­zie­rung, Nach­weis­füh­rung und regu­la­to­ri­schen Fra­gen, damit Bio­me­than im Tages­ge­schäft sicher umsetz­bar ist.

Versorgungssicherheit und Partnerschaft

Lang­fris­ti­ge Ver­füg­bar­keit und Pla­nungs­si­cher­heit, auch bei Ver­sor­gungs­eng­päs­sen. Uniper lie­fert seit Jahr­zehn­ten zuver­läs­sig Ener­gie für Ener­gie­ver­sor­ger und Indus­trie.

Passende Qualitäten für Ihre Anforderungen

Lie­fe­rung in ver­schie­de­nen Qua­li­tä­ten – abge­stimmt auf Zertifizierung/Anforderungen von Kom­mu­ne, Anla­ge oder Anwen­dung; für den kli­ma­freund­li­chen Brenn­stoff­an­teil ent­fällt der CO₂‑Preis.

Frequently Asked Questions

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf die wich­tigs­ten Fra­gen zu Qua­li­tä­ten, Nach­wei­sen und Abwick­lung. Wenn Ihr Punkt nicht dabei ist, unter­stüt­zen wir Sie gern – spre­chen Sie Ihren Sales Mana­ger an.

Für den Wärmemarkt/Wärmenetze bie­ten wir Bio­me­than in klar defi­nier­ten Qua­li­täts­stu­fen an – typi­scher­wei­se „GEG“ sowie (falls rele­vant) „EWär­meG BaWü“; zusätz­lich kön­nen je nach Bedarf auch EEG‑Qualitäten (z. B. 2009/2012/2014/2017/2021) ange­fragt wer­den.
Die pas­sen­de Qua­li­tät rich­tet sich danach, wel­che Zer­ti­fi­zie­rungs-/Nach­weis­an­for­de­run­gen Ihre Kom­mu­ne bzw. Anla­ge erfül­len muss; die Nach­weis­füh­rung erfolgt je nach Ver­wen­dungs­zweck über dena bzw. Nabi­sy.

Das ist von der jewei­li­gen Ver­trags­kon­stel­la­ti­on abhän­gig. Da das GModG neu ist, erfor­dert die Umset­zung aktu­ell noch Klä­run­gen – wir tun alles, um die Vor­ga­ben zeit­nah rechts­si­cher in pas­sen­de Ver­trags­lö­sun­gen zu über­füh­ren.

Set­zen Sie sich für eine Prü­fung mit Ihrem Sales Mana­ger in Ver­bin­dung.

Uniper ist zer­ti­fi­ziert nach REDcert‑EU und SURE‑EU – für nach­voll­zieh­ba­re, audit­fä­hi­ge Lie­fer­ket­ten und Nach­wei­se im Biomethan‑Geschäft.
Audit­fä­hig­keit stel­len wir über jähr­li­che Zer­ti­fi­zie­rungs­au­dits, Mas­sen­bi­lanz & Register‑Nachweise (u. a. dena/Nabisy) und eine kon­trol­lier­te Zer­ti­fi­kats­ver­wal­tung sicher – inklu­si­ve Systemen/Prozessen, die ver­hin­dern, dass mehr Nach­wei­se aus­ge­ge­ben wer­den als Biomethan‑Mengen beschafft wur­den.
Die Zuord­nung erfolgt über Mas­sen­bi­lanz: Gelie­fer­te Men­gen wer­den im Jahres‑Wärmeäquivalent durch rea­le Ein­spei­se­men­gen gedeckt und über Her­kunfts­nach­wei­se im dena Bio­gas­re­gis­ter (ggf. Nabi­sy) aus­ge­bucht und doku­men­tiert.
Weil Nach­wei­se zum Eng­pass wer­den, setzt der GModG‑Entwurf auf Mass Balan­cing und die Uni­on Data­ba­se als Stan­dard für Moni­to­ring und Veri­fi­zie­rung – aus­drück­lich auch mit Blick auf Impor­te. Für Stadt­wer­ke heißt das: Die „grü­nen“ Mengen/Attribute wer­den über Mas­sen­bi­lanz­sys­te­me ent­lang der Lie­fer­ket­te nach­voll­zieh­bar zuge­ord­net und damit prüf- und audit­fä­hig gemacht.

Als Über­ga­be-/Ab­wick­lungs­mo­del­le sind Kun­den­bi­lanz­kreis, Sub­bi­lanz­kreis (SubBK) und frei Werk mög­lich. Wir emp­feh­len SubBK, weil die Über­ga­be über Sub­bi­lanz­kon­ten der Uniper (mit Uniper als Bilanz­kreis­ver­ant­wort­li­chem) eine kla­re Allo­ka­ti­ons- und Abwick­lungs­lo­gik schafft.

Im GModG liegt der Fokus auf Lieferanten‑Bescheinigung und bestä­ti­gen­den Abrech­nun­gen (inkl. Auf­be­wah­rung). Je nach Betrof­fen­heit kön­nen dar­über hin­aus im Rah­men der EU‑ETS‑Regeln wei­te­re Berichts­pflich­ten und Nach­weis­an­for­de­run­gen gel­ten (z. B. Überwachungsplan/ Emis­si­ons­be­richt bzw. RED‑konforme Nach­wei­se im EU‑ETS 2).
Bio­me­than kann CO₂‑Kosten sen­ken, wenn die Nach­hal­tig­keits-/TH­G‑­Nach­wei­se erbracht sind: Im BEHG ist Bio­me­than grund­sätz­lich CO₂‑relevant, aber bei nach­weis­lich nach­hal­ti­gem Bio­me­than (EBeV 2030; u. a. Emis­si­ons­wert über die Lie­fer­ket­te ≤ 21,6 g/MJ) kön­nen Emis­sio­nen als abzugs­fä­hig gel­ten. Im EU‑ETS 2 gilt eben­falls: Ohne RED‑konforme Nachweise/Massenbilanz wird es wie fos­si­les Gas behan­delt; mit Nach­wei­sen kann es „0“ bewer­tet wer­den. Im GModG‑Kontext ist zudem fest­ge­hal­ten: Für den kli­ma­freund­li­chen Brenn­stoff­an­teil ent­fällt der CO₂‑Preis.

Stand der Infor­ma­ti­on: 13. Mai 2026

Dis­clai­mer:
Die­se Sei­te kann in die Zukunft gerich­te­te Aus­sa­gen ent­hal­ten, die auf den gegen­wär­ti­gen Annah­men und Pro­gno­sen der Unter­neh­mens­lei­tung der Uniper, den gegen­wär­tig ver­ab­schie­de­ten Geset­zen und Ver­ord­nun­gen oder ande­ren, der­zeit ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen beru­hen. Ver­schie­de­ne bekann­te wie auch unbe­kann­te Risi­ken und Unge­wiss­hei­ten sowie sons­ti­ge Fak­to­ren kön­nen zu wesent­li­chen Abwei­chun­gen zwi­schen den tat­säch­li­chen, zukünf­ti­gen Ergeb­nis­sen, der Finanz­la­ge, der Ent­wick­lung oder der Leis­tung des Unter­neh­mens und den hier gege­be­nen Ein­schät­zun­gen füh­ren. Uniper über­nimmt kei­ner­lei Ver­pflich­tung, der­ar­ti­ge zukunfts­ge­rich­te­te Aus­sa­gen zu aktua­li­sie­ren oder sie an zukünf­ti­ge Ereig­nis­se oder Ent­wick­lun­gen anzu­pas­sen.

Biomethan ist ein wichtiger Baustein für Ihre Energiezukunft

Wir sind Ihr Part­ner für Bio­me­than: Uniper steht für maß­ge­schnei­der­te Ver­sor­gungs­lö­sun­gen und eine zuver­läs­si­ge Ener­gie­ver­sor­gung. Dabei beglei­ten wir Ener­gie­ver­sor­ger von der Pla­nung bis zur Umset­zung – part­ner­schaft­lich und ver­läss­lich.

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