Regelenergievermarktung: Mehr Erlös aus Ihrer Flexibilität

Mit Uniper ab 2026 FCR und aFRR ver­mark­ten

Die Ener­gie­welt wird vola­ti­ler und mit ihr der Bedarf an Fle­xi­bi­li­tät. Wie bleibt das Strom­sys­tem im Gleich­ge­wicht, wenn Erzeu­gung und Ver­brauch stän­dig schwan­ken? Genau hier setzt Regel­en­er­gie an: Sie gleicht kurz­fris­ti­ge Abwei­chun­gen aus und sorgt für Sta­bi­li­tät im Netz.

Mit der Regel­en­er­gie­ver­mark­tung von Uniper nut­zen Sie Ihre Fle­xi­bi­li­tät gezielt, um zusätz­li­che Erlö­se zu erzie­len und gleich­zei­tig zur Netz­sta­bi­li­tät bei­zu­tra­gen.

Uniper ver­mark­tet Kun­den­fle­xi­bi­li­tät in den Regel­en­er­gie­märk­ten FCR (Pri­mär­re­gel­leis­tung) und aFRR (Sekun­där­re­gel­leis­tung) in allen Regel­rich­tun­gen und Regel­zo­nen in Deutsch­land.

Was ist Regelenergievermarktung?

Erzeu­gung und Ver­brauch müs­sen im Strom­netz jeder­zeit im Gleich­ge­wicht sein. Die Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber (ÜNB) beschaf­fen dafür Regel­en­er­gie, um Fre­quenz­ab­wei­chun­gen rund um die Soll­fre­quenz von 50 Hz aus­zu­glei­chen. Fle­xi­bel steu­er­ba­re Anla­gen kön­nen die­se Regel­en­er­gie bereit­stel­len und dafür ver­gü­tet wer­den. 

Wel­che Regel­en­er­gie­märk­te ver­mark­tet Uniper? 

Primärregelleistung (FCR)

Sekundärregelleistung (aFRR)

Interessiert? Denn viele Gründe sprechen für eine Zusammenarbeit mit uns:

Für wen eignet sich Regelenergievermarktung?

Die Ver­mark­tung ist grund­sätz­lich geeig­net für:

Vor­aus­set­zung ist eine tech­ni­sche Prä­qua­li­fi­ka­ti­on durch den Über­tra­gungs­netz­be­trei­ber. Dabei unter­stüt­zen wir Sie umfas­send.

1

Die Teil­neh­mer müs­sen fle­xi­bel schalt­ba­re Leis­tung (Erzeu­gung oder Ver­brauch) haben.

2

Die Teil­neh­mer müs­sen gegen­über dem ÜNB nach­wei­sen, dass die Anla­ge hin­rei­chend schnell, pra­zi­se schalt­bar und (netz) tech­nisch ver­füg­bar ist (Pra­qua­li­fi­ka­ti­on).

3

Nach­weis der tech­ni­schen Min­dest­vor­aus­set­zun­gen:
• IT-Prä­qua­li­fi­ka­ti­on
• Nach­weis „Dop­pel­hö­cker­kur­ve”
• Die Anla­ge muss den Soll­wert fol­gen kön­nen.

4

Die Teil­neh­mer müs­sen die Schalt­an­fra­gen des UNB tech­nisch emp­fan­gen und umset­zen kön­nen.

5

Die Anla­ge zur Erbrin­gung von Pri­mär­re­gel­leis­tung muss über einen
Fre­quenz­reg­ler ver­fü­gen.

6

Die Anla­ge muss die Min­dest­grö­ße und die Zeit­schei­ben (4‑Stun­den-blö­cke) abde­cken kön­nen.

7

Es muss ein Erbrin­gungs­kon­zept vor­ge­legt wer­den, z.B.: Dar­stel­lung der Ver­wen­dung auf­ge­nom­me­ner Ener­gie.

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